Lebenslagen: Bürgerserviceportal Denkendorf

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Lebenslagen

Erlaubnis beantragen

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben und dabei alkoholische Getränke ausschenken wollen, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis (Konzession) beantragen. Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein.

Achtung: Sie können Ihr Gewerbe erst dann anmelden, wenn Sie die Gaststättenerlaubnis erhalten haben. Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, kann die zuständige Stelle Ihnen eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen, auch wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.

Die Erlaubnis gilt nur für Ihren konkreten Betrieb (Betriebsräume) sowie für Sie als Betreiber persönlich. Sie können auch eine Stellvertretungserlaubnis erhalten.

Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz:

Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gelten für die Eröffnung einer Gaststätte in Deutschland dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Gastwirt lediglich aus besonderem Anlass vorübergehend ausüben wollen, benötigen Sie keine Erlaubnis, sondern eine Gaststättengestattung.

Hinweis: Falls die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie zur Vorlage weiterer Nachweise auffordern.

Beim Betrieb einer Gaststätte in Deutschland müssen Sie neben den gewerberechtlichen Vorschriften auch andere gesetzliche Bestimmungen beachten, z.B. das Steuerrecht, das Lebensmittel- und Hygienerecht, das Ausländerrecht.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 20.10.2017 freigegeben.