Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Denkendorf

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Denkendorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Denkendorf

Dienstleistungen

Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen

Wenn Sie ein minderjähriges Kind adoptieren möchten, nehmen Sie es zuvor in Adoptionspflege. Diese Vorbereitungszeit soll die Prognose erleichtern, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird. Die Adoptionspflege ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das Kind lebt vor der Adoption in der Pflege der künftigen Adoptiveltern. Im Regelfall beträgt diese Zeit ein Jahr. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die künftigen Adoptiveltern das künftige Adoptivkind in ihren Haushalt aufnehmen. Sie endet mit dem Tag, an dem das Familiengericht die Adoption ausspricht. Je älter das Kind ist, desto länger sollte die Adoptionspflegezeit sein. Die Adoptionspflegezeit kann kürzer sein, wenn zum Beispiel bereits eine soziale Bindung zwischen den künftigen Eltern und dem Adoptivkind besteht. Das kann der Fall sein, wenn das Kind durch den Stiefelternteil oder durch den anderen Lebenspartner angenommen wird.

Die leiblichen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, können sich an der Auswahl der Adoptiveltern beteiligen.

Voraussetzungen

  • Die Adoptionsvermittlungsstelle hat Ihre Eignung, ein Kind zu adoptieren, mit positivem Ergebnis überprüft.
  • Aus Sicht der Adoptionsvermittlungsstelle sind Sie die am besten geeigneten Adoptiveltern für das zur Adoption freigegebene Kind.

Bei Beginn der Adoptionspflege muss gewährleistet sein:

  • Sie haben die Absicht, das Kind zu adoptieren. Die Zeit der Adoptionspflege ist keine unverbindliche Probezeit.
  • Der späteren Adoption stehen keine Hindernisse entgegen.
  • Es ist zu erwarten, dass ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der Adoptionsvermittlungsstelle Informationen über das Kind und seine Herkunftsfamilie.

Wenn Sie das Kind kennenlernen wollen, organisiert die Vermittlungsstelle ein Treffen. Bei älteren Kindern finden mehrere Begegnungen statt.

Sie sind dem anzunehmenden Kind gegenüber vorrangig zum Unterhalt verpflichtet. Dieses gilt, sobald die elterlichen Einwilligungen beim Familiengericht eingegangen sind und das Kind mit dem Ziel der Adoption in Ihrem Haushalt lebt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie auch keinen Anspruch auf Pflegegeld mehr.

Bereits in der Adoptionspflegezeit können Sie verschiedene sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Leistungen und Vergünstigungen für sich und das Kind in Anspruch nehmen.

Sie können

  • das Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichern,
  • Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit beantragen,
  • arbeits-, renten- und steuerrechtliche Vergünstigungen für sich in Anspruch nehmen.

Sie können sich in dieser Zeit von der Adoptionsvermittlungsstelle in allen Fragen, die das Kind betreffen, beraten und betreuen lassen. Die gesetzliche Vertretung des Kindes liegt in der Regel beim Jugendamt.

Im Laufe der Adoptionspflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim Familiengericht einreichen. Dies kann vor oder nach Eingang der notariell beurkundeten Einwilligungserklärungen der Eltern beim Familiengericht geschehen. Dieser Adoptionsantrag muss ebenfalls notariell beurkundet sein. Ab dem 14. Lebensjahr muss das Kind selbst in die Adoption einwilligen.

Hinweis: Auch wenn Sie frühzeitig den Adoptionsantrag stellen, verkürzt sich dadurch nicht die Dauer der Adoptionspflege.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

Sie müssen das Kind innerhalb einer Woche nach Pflegebeginn beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 1744 (BGB) Probezeit
  • § 1751 (BGB) Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt

Zuständigkeit

die Adoptionsvermittlungsstelle, die das Kind vermittelt hat

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

14.03.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg